Wie der Wohnflächen-Rechner (WoFlV) funktioniert
Der Wohnflächen-Rechner setzt die Wohnflächenverordnung (WoFlV) automatisch um und berechnet daraus die anrechenbare Wohnfläche in Quadratmetern. Er berücksichtigt Innenräume mit unterschiedlichen Raumhöhen, Außenflächen wie Balkone oder Terrassen sowie unbeheizte Wintergärten nach den gesetzlich definierten Anrechnungsfaktoren. Das Ergebnis zeigt transparent, wie sich die Gesamtfläche zusammensetzt.
Wohnflächen-Rechner
Wohnflächen-Rechner (WoFlV) – Räume hinzufügen
Anrechnung gemäß WoFlV: <1 m = 0 %, 1–2 m = 50 %, ≥2 m = 100 %. Außenflächen i. d. R. 25 % (max. 50 %). Unbeheizter Wintergarten 50 %.
Nicht zur Wohnfläche zählen u. a. Keller-, Heizungs-, Abstell- und Bodenräume außerhalb der Wohnung, Garagen sowie Treppen mit >3 Steigungen (WoFlV §2–3).
Grundprinzip der WoFlV
Die WoFlV definiert, welche Flächen einer Wohnung als „Wohnfläche“ gelten dürfen. Maßgeblich ist dabei die Raumhöhe:
- Unter 1,0 m Höhe: keine Anrechnung (0 %)
- 1,0–2,0 m Höhe: halbe Anrechnung (50 %)
- Ab 2,0 m Höhe: volle Anrechnung (100 %)
Diese Regelung ist besonders wichtig bei Dachschrägen oder Maisonettewohnungen, da sie zu deutlichen Unterschieden zwischen Grund- und Wohnfläche führt.
Berechnungsformel im Überblick
Der Rechner nutzt die folgende Summenformel:
WF = Σ(A≥2m) + 0,5·Σ(A1–2m) + 0,5·AWG_unbeheizt + Σ(f·Aaußen)
Damit werden die Innenflächen (nach Höhe), die Außenflächen (mit 25 % oder 50 % Anrechnung) und ein eventueller unbeheizter Wintergarten (50 %) korrekt zusammengeführt.
Dynamische Eingabe
Der Nutzer kann beliebig viele Innenräume oder Außenflächen hinzufügen. Jeder Raum wird separat angegeben – mit der jeweiligen Fläche über 2 m und zwischen 1–2 m Höhe. Außenflächen erhalten zusätzlich einen Faktor, meist 0,25 oder 0,5. So lässt sich jede Wohnsituation realitätsnah abbilden, von der Stadtwohnung bis zum Reihenhaus.
Automatische Validierung
Alle Eingaben werden automatisch überprüft. Ungültige oder negative Werte werden markiert, und das Ergebnis bleibt leer, bis alle Fehler korrigiert sind. Dadurch ist eine fehlerfreie Berechnung nach den Vorgaben der WoFlV sichergestellt.
Ergebnisdarstellung
Nach dem Klick auf „Berechnen“ zeigt der Rechner:
- Die Gesamtwohnfläche in m²
- Eine Zwischenrechnung (Trace), die Innen-, Außen- und Wintergartenflächen getrennt ausweist
- Praktische Hinweise, z. B. zur korrekten Erfassung von Dachschrägen oder Außenflächen
Damit eignet sich das Tool für Mieter, Eigentümer und Immobilienprofis gleichermaßen, um Flächen transparent und rechtssicher zu bewerten.
Praxisnutzen
Der Rechner spart Zeit und reduziert Fehlinterpretationen bei Flächenangaben. Besonders hilfreich ist die dynamische Eingabe, wenn Räume mit unterschiedlichen Höhen vorkommen oder mehrere Außenbereiche vorhanden sind. So entsteht eine vollständig nachvollziehbare Wohnflächenberechnung, die auf der aktuellen Gesetzeslage basiert.
Innenräume korrekt erfassen
Innenräume bilden den größten Anteil der Wohnfläche. Entscheidend ist dabei nicht nur die Grundfläche, sondern auch die Raumhöhe. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) schreibt eine klare Staffelung vor, die insbesondere bei Dachschrägen und Maisonettewohnungen relevant ist.
1. Volle Anrechnung ab 2 m Raumhöhe
Alle Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m werden zu 100 % zur Wohnfläche gerechnet. Dazu zählen in der Regel Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, Küchen, Bäder sowie Flure innerhalb der Wohnung. In Dachgeschossen beginnt die Messung ab der Schnittlinie zwischen Wand und Dachschräge, also dort, wo die Höhe 2 m erreicht.
2. Halbe Anrechnung bei 1–2 m Raumhöhe
Flächen mit einer Höhe zwischen 1 m und 2 m werden nach WoFlV nur zu 50 % berücksichtigt. Diese Regel betrifft vor allem Bereiche unter Dachschrägen, Treppenpodeste oder Galerien mit eingeschränkter Stehhöhe. Der Rechner setzt diesen Faktor automatisch um: Die eingegebene Fläche wird intern mit 0,5 multipliziert und zum Gesamtergebnis addiert.
3. Keine Anrechnung unter 1 m Höhe
Alle Flächen unter 1 m Höhe bleiben unberücksichtigt. Diese Zonen gelten laut Verordnung als nicht nutzbar und dürfen weder in der Wohn- noch in der Nutzfläche auftauchen. In der Praxis betrifft das oft die äußersten Ecken von Dachschrägen oder Bodenstufen.
4. Beispiel: Dachgeschosswohnung
Ein Zimmer mit 20 m² Grundfläche hat unter der Dachschräge 10 m² über 2 m Höhe, 5 m² zwischen 1–2 m und 5 m² unter 1 m. Nach WoFlV ergibt sich:
WF = 10 + 0,5 × 5 = 12,5 m²
Die nominelle Grundfläche beträgt also 20 m², die anrechenbare Wohnfläche jedoch nur 12,5 m². Genau diese Berechnungslogik bildet der Rechner automatisch ab.
5. Raumtypen und Sonderfälle
In der Eingabemaske kannst du verschiedene Raumtypen auswählen, etwa Wohnen, Schlafen, Küche oder Bad. Auch Abstellräume innerhalb der Wohnung zählen zur Wohnfläche. Nicht anrechenbar sind hingegen Keller, Heizungsräume oder Treppen mit mehr als drei Stufen – diese bleiben grundsätzlich außen vor.
6. Tipp: Messung vor Ort
Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich die Verwendung eines Laserdistanzmessers. Markiere an den Wänden die Punkte, an denen die Höhe 1 m und 2 m erreicht wird, und berechne anschließend die Teilflächen. Diese Werte lassen sich direkt in den Rechner eintragen.
Außenflächen bewerten: Balkon, Loggia, Terrasse, Dachgarten
Außenflächen erhöhen die Wohnqualität erheblich – rechtlich zählen sie aber nur anteilig zur Wohnfläche. Der Wohnflächen-Rechner berücksichtigt diese Besonderheit automatisch, indem jeder Außenfläche ein passender Anrechnungsfaktor zugewiesen wird. So wird sichergestellt, dass die Berechnung den Vorgaben der Wohnflächenverordnung (WoFlV) entspricht.
1. Grundregel: 25 % Anrechnung
Nach §4 Abs. 4 WoFlV werden Außenflächen wie Balkone, Loggien, Terrassen oder Dachgärten in der Regel mit 25 % ihrer Grundfläche in die Wohnfläche eingerechnet. Das bedeutet: Eine 8 m² große Terrasse wird nur mit 2 m² berücksichtigt. Der Rechner verwendet hierfür den Faktor 0,25.
2. Bis zu 50 % bei hochwertiger Ausstattung
Wenn Außenflächen besonders hochwertig sind – etwa durch gute Lage, Süd- oder Westausrichtung, Wetterschutz oder exklusives Material – kann der Anrechnungsfaktor auf 0,5 (50 %) erhöht werden. Dieser Fall ist aber ausdrücklich die Ausnahme und sollte nachvollziehbar begründet sein, etwa bei einer überdachten Loggia mit Panoramablick.
3. Auswahl im Rechner
In der Eingabemaske kann für jede Außenfläche der Typ (z. B. Balkon, Terrasse) und der Anrechnungsfaktor gewählt werden. Standardmäßig ist 0,25 voreingestellt, auf Wunsch lässt sich der Wert auf 0,5 ändern. Dadurch bleibt die Berechnung flexibel und individuell an die Wohnsituation anpassbar.
4. Beispielrechnung
Eine Wohnung verfügt über einen Balkon mit 6 m² Fläche. Bei Regelanrechnung (25 %) ergibt sich:
WFBalkon = 6 m² × 0,25 = 1,5 m²
Bei besonders hochwertiger Ausstattung könnte derselbe Balkon mit 50 % berücksichtigt werden:
WFBalkon = 6 m² × 0,5 = 3,0 m²
Der Rechner zeigt in beiden Fällen die Zwischenergebnisse an und summiert sie korrekt zur Gesamtwohnfläche.
5. Besonderheiten bei Dachgärten und Terrassen
Auch Dachgärten und ebenerdige Terrassen fallen unter die Außenflächen-Regelung. Entscheidend ist, dass sie zum Wohnen und Aufenthalt bestimmt sind. Technische Flächen wie Dachflächen ohne Geländer oder reine Nutzdächer bleiben unberücksichtigt. Bei überdachten Terrassen empfiehlt sich der Standardfaktor von 0,25, sofern keine außergewöhnliche Ausstattung vorliegt.
6. Praxistipp
Trage jede Außenfläche separat ein, insbesondere wenn du unterschiedliche Faktoren anwenden möchtest. So können etwa Balkon (25 %) und Dachterrasse (50 %) gleichzeitig erfasst werden. Der Rechner führt die Teilflächen automatisch zusammen und weist die Summen nachvollziehbar aus.
Wintergarten (unbeheizt): 50 % oder 100 %?
Wintergärten sind ein Sonderfall in der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Entscheidend ist, ob sie beheizt oder unbeheizt sind. Der Wohnflächen-Rechner unterscheidet automatisch zwischen diesen Varianten und rechnet unbeheizte Wintergärten pauschal mit 50 % der Grundfläche an.
1. Unbeheizter Wintergarten – 50 % Anrechnung
Ein unbeheizter Wintergarten zählt laut WoFlV nur zur Hälfte zur Wohnfläche, da er nicht das gleiche Nutzungsniveau wie ein beheizter Innenraum bietet. Der Rechner wendet hierfür standardmäßig den Faktor 0,5 an. Beispiel: Ein 8 m² großer Wintergarten fließt mit 4 m² in die Wohnfläche ein.
2. Beheizter Wintergarten – voller Wohnraum
Wird der Wintergarten beheizt und ist ganzjährig nutzbar, gilt er als vollwertiger Innenraum. In diesem Fall sollte er nicht im Wintergartenfeld, sondern bei den Innenräumen mit Raumtyp „Wohnen“ oder „Sonstiger Innenraum“ erfasst werden. Damit wird er automatisch zu 100 % angerechnet.
3. Eingabe im Rechner
Im Rechner gibt es ein eigenes Eingabefeld für den unbeheizten Wintergarten. Trage einfach die Gesamtfläche in m² ein. Der Faktor 0,5 ist fest voreingestellt, da die Anrechnung immer halb erfolgt. Der berechnete Wert erscheint automatisch in der Ergebnisaufschlüsselung.
4. Beispielrechnung
Eine Wohnung hat einen unbeheizten Wintergarten mit 6 m² Fläche. Die Anrechnung erfolgt nach folgender Formel:
WFWG = 6 m² × 0,5 = 3,0 m²
Diese 3,0 m² werden zur Wohnfläche addiert. Im Beispiel des Rechners ergibt sich etwa:
Gesamtwohnfläche = Innenräume + 0,5·A1–2m + 0,5·AWG_unbeheizt + Außenflächen
So wird der Wintergarten korrekt berücksichtigt, ohne die Berechnung der Innenräume zu beeinflussen.
5. Warum der Unterschied wichtig ist
Die Unterscheidung zwischen beheizt und unbeheizt ist rechtlich relevant, insbesondere bei Mietverträgen, Kaufangeboten und Förderanträgen. Eine zu hohe Anrechnung unbeheizter Flächen kann zu fehlerhaften Quadratmeterangaben führen – mit Folgen für Preis oder Nebenkosten.
6. Praxistipp
Wenn ein Wintergarten nachträglich beheizt oder isoliert wird, sollte die Wohnflächenberechnung aktualisiert werden. Trage dann die Fläche als Innenraum ein, um sie zu 100 % anzurechnen. Für unveränderte, unbeheizte Varianten bleibt der voreingestellte Faktor von 0,5 korrekt.
Schritt-für-Schritt-Beispielrechnung
Damit du siehst, wie der Wohnflächen-Rechner (WoFlV) in der Praxis funktioniert, folgt hier ein vollständiges Beispiel mit typischen Wohnräumen, einem Balkon und einem unbeheizten Wintergarten. Das Beispiel zeigt, wie die einzelnen Teilflächen nach den WoFlV-Regeln zusammengeführt werden.
1. Eingabedaten
Beispielwohnung mit vier Innenräumen, einem Balkon und einem unbeheizten Wintergarten:
- Wohnen: 20 m² (≥ 2 m), 0 m² (1–2 m)
- Schlafen: 12 m² (≥ 2 m), 2 m² (1–2 m)
- Küche: 10 m² (≥ 2 m), 0 m² (1–2 m)
- Flur: 6 m² (≥ 2 m), 1 m² (1–2 m)
- Balkon: 4 m², Faktor 0,25
- Wintergarten (unbeheizt): 6 m², Faktor 0,5
2. Berechnung der Innenräume
Die Innenräume werden nach der Höhenstaffel berechnet:
AInnen = Σ(A≥2m) + 0,5 × Σ(A1–2m)
Einsetzen der Werte:
AInnen = (20 + 12 + 10 + 6) + 0,5 × (0 + 2 + 0 + 1) = 48 + 1,5 = 49,5 m²
3. Anrechnung des unbeheizten Wintergartens
Der Wintergarten wird zu 50 % berücksichtigt:
AWG = 6 × 0,5 = 3,0 m²
4. Anrechnung der Außenfläche
Für den Balkon mit 4 m² und Faktor 0,25 ergibt sich:
AAußen = 4 × 0,25 = 1,0 m²
5. Gesamtergebnis
Alle Teilflächen werden addiert:
WF = 49,5 + 3,0 + 1,0 = 53,5 m²
Die anrechenbare Wohnfläche beträgt also 53,5 m². Der Rechner zeigt zusätzlich die Aufschlüsselung im Ergebnisfeld:
- Innen: A≥2m = 48,0 + 0,5·A1–2m = 1,5 → 49,5 m²
- Wintergarten: 3,0 m²
- Außenflächen: 1,0 m²
6. Interpretation des Ergebnisses
Die tatsächliche Grundfläche aller Räume liegt bei 56 m² (ohne Unterscheidung der Höhen). Die anrechenbare Wohnfläche nach WoFlV beträgt dagegen 53,5 m². Dieser Unterschied erklärt sich durch die halbe Anrechnung von Flächen unter 2 m Höhe sowie die anteilige Bewertung von Balkon und Wintergarten.
7. Anwendung in der Praxis
Dieses Beispiel zeigt, wie sich eine korrekte Berechnung direkt auf den m²-Preis einer Immobilie oder die Mietkosten auswirken kann. Ein genauer Flächennachweis nach WoFlV ist deshalb bei Vermietung, Verkauf und Nebenkostenabrechnung unerlässlich. Der Rechner ermöglicht eine schnelle und nachvollziehbare Berechnung, die sich bei Bedarf ausdrucken oder speichern lässt.
Typische Fehler, Plausibilitätscheck & Pro-Tipps
Auch bei korrekter Anwendung der Wohnflächenverordnung (WoFlV) treten in der Praxis häufig Fehler auf. Der Wohnflächen-Rechner hilft, solche Abweichungen zu vermeiden, indem er Plausibilitätsprüfungen und automatische Hinweise integriert. Die folgenden Punkte zeigen die typischen Stolperfallen und geben praxisbewährte Tipps zur Vermeidung.
1. Häufige Fehlerquellen bei der Wohnflächenberechnung
- Dachschrägen falsch berücksichtigt: Flächen unter 1 m Höhe werden oft mitgezählt, obwohl sie nicht anrechenbar sind.
- Außenflächen zu hoch angesetzt: Statt der üblichen 25 % werden häufig pauschal 50 % verwendet, ohne Begründung.
- Beheizte Wintergärten falsch eingetragen: Sie gehören zu den Innenräumen, nicht in das Feld für unbeheizte Wintergärten.
- Keller- oder Abstellräume außerhalb der Wohnung einbezogen: Diese zählen grundsätzlich nicht zur Wohnfläche.
- Unrealistische Raumgrößen: Einzelräume über 100 m² oder negative Werte deuten meist auf Eingabefehler hin – der Rechner weist automatisch darauf hin.
2. Plausibilitätsprüfung im Rechner
Der Wohnflächen-Rechner überprüft alle Eingaben auf formale und inhaltliche Plausibilität:
- Negative oder nicht numerische Werte werden abgewiesen.
- Unplausibel große Flächen (> 100.000 m²) lösen Warnungen aus.
- Fehlerhafte Eingaben werden optisch hervorgehoben, und das Ergebnis bleibt leer, bis sie korrigiert sind.
Damit ist eine fehlerfreie und rechtssichere Berechnung gewährleistet.
3. Tipps für korrekte Eingaben
- Messe die Flächen mit einem Laserdistanzmesser und notiere sie getrennt, wo die Raumhöhe 1 m bzw. 2 m beträgt.
- Tragen Dachschrägenräume immer in zwei Zeilen ein – einmal für die Fläche über 2 m, einmal für 1–2 m Höhe.
- Nutze für Außenflächen den Faktor 0,25, sofern keine außergewöhnlich hochwertige Ausstattung vorliegt.
- Füge alle Räume der Wohnung hinzu, auch Flure oder Abstellräume innerhalb der Wohnung – sie zählen vollständig zur Wohnfläche.
- Bei Wintergärten immer prüfen, ob eine Beheizung vorliegt, bevor du den Faktor 0,5 anwendest.
4. Kontrolle durch Ergebnisaufschlüsselung
Der Rechner zeigt im Ergebnisbereich eine detaillierte Aufschlüsselung (Trace) an, z. B.:
Innen: A≥2m = 48,0 + 0,5·A1–2m = 1,5 = 49,5 m² | WG (unbeh.): 3,0 m² | Außen: 1,0 m²
So lässt sich leicht nachvollziehen, welche Teilflächen in die Wohnfläche eingeflossen sind. Eine zu hohe oder zu niedrige Summe fällt dadurch sofort auf.
5. Pro-Tipps für Profis
- Flächenabweichungen prüfen: Stimmen die gemessenen und angegebenen Flächen nicht überein, kann das Auswirkungen auf Mietpreis oder Nebenkosten haben.
- Normkonforme Dokumentation: Bewahre Messskizzen und Berechnungsausdrucke auf, um die Flächenangaben später nachweisen zu können.
- Rechtssichere Kommunikation: Gib bei Mietverträgen immer an, dass die Flächenangaben nach WoFlV berechnet wurden.
6. Fazit
Mit der integrierten Fehlerprüfung und den Hinweismeldungen ist der Wohnflächen-Rechner ein zuverlässiges Werkzeug für Mieter, Eigentümer und Immobilienfachleute. Wer systematisch misst, korrekt trennt und realistische Faktoren nutzt, erhält eine präzise Wohnflächenberechnung, die sowohl praxisgerecht als auch rechtlich belastbar ist.
WoFlV vs. DIN 277: Unterschiede verstehen
In der Praxis werden Flächenangaben oft verwechselt oder uneinheitlich angegeben. Die beiden gängigsten Regelwerke sind die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277. Beide dienen der Flächenberechnung von Gebäuden, unterscheiden sich jedoch grundlegend in Zweck, Methodik und Anwendungsbereich. Der Wohnflächen-Rechner basiert ausschließlich auf der WoFlV.
1. Ziel und Anwendungsbereich
Die WoFlV dient der Ermittlung der Wohnfläche im rechtlichen Sinn – insbesondere für Mietverträge, Wohnraumförderung und Kaufpreisberechnungen. Sie legt fest, welche Flächen als Wohnfläche gelten und welche nicht. Die DIN 277 hingegen dient der bautechnischen und wirtschaftlichen Planung. Sie wird in Architektur, Bauabrechnung und Flächenmanagement eingesetzt und umfasst auch Nutz-, Verkehrs- und Funktionsflächen.
2. Unterschiedliche Flächenbegriffe
| Merkmal | WoFlV | DIN 277 |
|---|---|---|
| Ziel | Bewohnbare Fläche nach rechtlicher Definition | Gesamte Grundfläche des Bauwerks nach Nutzung |
| Einbezogene Räume | Nur Räume innerhalb der Wohnung (Wohnen, Schlafen, Bad, Flur …) | Alle Nutzflächen, z. B. auch Technik-, Lager- oder Kellerbereiche |
| Höhenstaffel | Ja (0 %, 50 %, 100 %) | Nein (volle Grundfläche) |
| Außenflächen | Nur anteilig (25–50 %) | Voll oder gesondert als Nutzfläche |
| Einsatzgebiet | Mietrecht, Wohnungswirtschaft, Förderung | Planung, Architektur, Flächenmanagement |
3. Praxisbeispiel
Eine Dachgeschosswohnung mit Dachschrägen und Balkon kann nach DIN 277 eine Grundfläche von 80 m² haben. Nach WoFlV ergibt sich jedoch durch die Höhenstaffel und die Teilanrechnung des Balkons eine Wohnfläche von nur etwa 68 m². Dieser Unterschied erklärt, warum Wohnungsanzeigen oder Baupläne oft unterschiedliche Flächenangaben enthalten – beide können korrekt sein, beziehen sich aber auf verschiedene Normen.
4. Relevanz bei Vermietung und Verkauf
Im Wohnraummietrecht ist ausschließlich die WoFlV maßgeblich. Nur sie bestimmt die rechtlich anerkannte Wohnfläche, auf deren Basis Miete, Betriebskosten und Förderungen berechnet werden. Die DIN 277 kann ergänzend genutzt werden, etwa bei der technischen Dokumentation oder Flächenverwaltung größerer Gebäude.
5. Pro-Tipp für Immobilienprofis
Wer Grundrisse oder Flächenangaben veröffentlicht, sollte stets die verwendete Norm angeben. Ein einfacher Hinweis wie „Wohnfläche nach WoFlV“ schafft Transparenz und beugt Missverständnissen vor. Bei Bauträgern und Architekten ist häufig eine doppelte Ausweisung sinnvoll: nach WoFlV (rechtlich) und nach DIN 277 (technisch).
6. Fazit
Die WoFlV bildet die Grundlage für alle wohnungswirtschaftlichen Berechnungen, während die DIN 277 die bautechnische Sicht abbildet. Der Wohnflächen-Rechner stellt sicher, dass die Berechnung rechtssicher nach WoFlV erfolgt – inklusive aller Staffelungen, Faktoren und Sonderregelungen.
FAQ zur Wohnflächenberechnung (WoFlV)
Was zählt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zur Wohnfläche?
Zur Wohnfläche gehören alle Räume, die dem Wohnen dienen und sich innerhalb der Wohnung befinden – zum Beispiel Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, Küche, Bad, Flur oder Abstellräume innerhalb der Wohnung. Nicht zur Wohnfläche zählen Keller, Heizungsräume, Garagen oder Abstellräume außerhalb der Wohnung.
Wie werden Dachschrägen nach WoFlV berücksichtigt?
Die Anrechnung richtet sich nach der Raumhöhe: Flächen unter 1,0 m zählen nicht, 1,0–2,0 m werden zu 50 % angerechnet, ab 2,0 m zu 100 %. Bei Dachschrägen sollten die Teilflächen getrennt eingetragen werden – so berechnet der Rechner den korrekten Mittelwert automatisch.
Wie werden Balkone, Terrassen und Loggien bewertet?
Außenflächen werden üblicherweise mit 25 % ihrer Fläche berücksichtigt. Bei besonders hochwertiger Ausstattung oder Lage (z. B. Südloggia, Dachterrasse mit Panoramablick) ist eine Anrechnung bis 50 % zulässig. Im Rechner kann der passende Faktor direkt gewählt werden.
Zählt ein Wintergarten zur Wohnfläche?
Ein unbeheizter Wintergarten wird mit 50 % seiner Fläche angerechnet. Ein beheizter Wintergarten zählt als vollwertiger Innenraum und wird zu 100 % berücksichtigt. Im Rechner ist der Faktor 0,5 für unbeheizte Varianten voreingestellt.
Zählen Keller, Garagen oder Dachböden mit?
Nein. Keller-, Heizungs- und Abstellräume außerhalb der Wohnung, Garagen, Waschküchen und Bodenräume zählen nicht zur Wohnfläche. Sie dürfen weder ganz noch teilweise angesetzt werden.
Was unterscheidet WoFlV und DIN 277?
Die WoFlV dient der rechtlich verbindlichen Ermittlung der Wohnfläche – z. B. für Mietverträge oder Förderungen. Die DIN 277 dagegen beschreibt alle Nutz- und Funktionsflächen eines Gebäudes für Planungszwecke. Sie umfasst auch Keller und Technikräume, kennt aber keine Höhenstaffelung.
Wie messe ich richtig für die Eingabe?
Messe die Grundrisse raumweise und markieren die Linien bei 1,0 m und 2,0 m Raumhöhe. Berechne daraus die Flächenanteile (≥ 2 m und 1–2 m) und trage sie getrennt ein. Außenflächen und Wintergarten erfasst du zusätzlich mit ihrem jeweiligen Faktor.











